1.5.1.
Verleihung des Stadtrechts an Emmerich, 1233 (1449)
Transsumpt der Stadt Rees von 1449, besiegelt mit dem großen Stadtsiegel von Rees, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Stift Emmerich Urkunden Nr. 104
Mit Urkunde vom 28. Juni 1449 beglaubigten Bürgermeister und Schöffen der Stadt Rees auf Wunsch der Stadt Emmerich die Abschrift einer Urkunde des Grafen Otto II. von Geldern, mit der er am 31. Mai 1233 Emmerich Stadtrechte verliehen hatte. Daneben enthält die Urkunde zwei weitere Bestätigungen von 1247 und 1316.
Die Erhebung der Stadt Emmerich zu einer königlichen und kaiserlichen Reichsstadt war dazu gedacht, die Verhältnisse im Nordwesten des Reiches zu stabilisieren. Nach einer etwas vollmundig geratenen Freiheitsversicherung und einer generellen Verleihung der Privilegien der Stadt Zutphen an Emmerich werden in 16 Artikeln die vom Zutphener Stadtrecht abweichenden, nur für Emmerich gültigen Vereinbarungen beschrieben, wobei Graf und Bürger die Verhandlungspartner sind. Alle bisherigen Rechte des Emmericher Propstes und seines Stifts bleiben uneingeschränkt weiterhin bestehen. Der Richter wird vom Grafen eingesetzt und auf die Stadt vereidigt. Er urteilt im Namen des Propstes. Das Niedergericht behalten die Bürger. Sie erlangen weitgehende Handels- und Marktschutzzusagen sowie die freie Wahl von 12 Schöffen, doch verzichtete Otto II. weder auf Zollrechte noch auf Steuererhebung. Alles, was dem Ausbau der Stadt dient, ist nach der Entscheidung der Schöffen auszuführen, ihrem Mandat haben die Bürger zu folgen. Schon 1237/1238 wurde die Befestigung mit Wall und Graben zur Landseite hin errichtet, zur Rheinseite erst im 15. Jh.
1343 stand Emmerich an sechster Stelle unter den wichtigsten geldrischen Städten, ab 1402 gehörte es zu den sechs bzw. sieben Hauptstädten des Herzogtums Kleve.
1.6.2.
Stadtsiegel von Kleve, 1242 (1427)
v.li. Siegel des Stiftskapitels von Kleve und Siegel der Stadt Kleve, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Pergamentstreifen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Kloster Hau Urkunden Nr. 1
Am 24. Dezember 1427 beglaubigten das Kapitel des Stifts Kleve und der Magistrat der Stadt eine Urkunde aus dem Vorjahr, in der Herzog Adolf I. von Kleve mit den Meistern der Antoniterklöster Alzey und Cervaria vereinbart, dass diese zwei Priester auf die Hau bei Kleve für die dortige Antoniuskapelle schicken sollen.
Die Entstehung des Siegels, das die Stadt Kleve zur Beweissicherung ihrer Urkunden gebrauchte, kann nicht einwandfrei datiert werden. Die etwas ungelenke Ausführung des Siegelbildes spricht jedoch dafür, dass das Siegel schon bald nach der Stadtrechtsverleihung 1242 entstanden ist. Darauf weisen auch die Fehler in der Umschrift SIGILUM statt SIGILLUM, POPIDI statt OPPIDI und seitenverkehrtes N im Namen KLEVENSIS hin. Es lässt sich 1339 erstmals nachweisen.
Das Siegelfeld zeigt eine gezinnte Stadtmauer mit einem rundbogigen Tor in der Mitte; dahinter erheben sich zwei Festungstürme, die ein Kegeldach tragen und von einem Knauf bekrönt werden. Zwischen den Türmen befindet sich ein Wappenschild, der einen Mittelschild zeigt und mit einer Lilienhaspel belegt ist. Mit dem symmetrischen Aufbau der Doppelturmanlage sollte offenbar ein symbolisches Bild der Stadt geliefert werden. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Stadtmauer im Siegelfeld. Einerseits könnte man bald nach der Stadterhebung mit dem Mauerbau begonnen haben, andererseits könnte die Stadtmauer als Teil der Burgbefestigung verstanden werden. Auch in dem Siegel der Stadt Kleve war der Wappenschild Symbol für die Hoheit und Herrschaft des Grafen über seine Stadt.
2.2.3.
Margarethe von Hochstaden, Ehefrau Graf Adolfs IV. und Mutter Graf Adolfs V. von Berg, 2. Januar 1250 (†1304)
v.li. Reitersiegel Gf. Adolfs IV. von Berg, Standbildsiegel der Margarethe von Hochstaden, Reitersiegel des Hg. Walram von Limburg, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Wollgarn, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Abtei Altenberg Urkunden Nr. 95
Margarethe wurde vor 1214 als jüngste Tochter des Graf Lothar I. von Hochstaden und der Mathilde von Vianden geboren. 1240 heiratete sie Graf Adolf IV. von Berg. Als er 1259 starb, übernahm sie die Regentschaft für ihren gleichnamigen Sohn. Sie muss der Überlieferung nach eine ausgesprochen tatkräftige und energische Frau gewesen sein. Bereits kurz nach dem Tode ihres Mannes gelang es ihr, den Söhnen des Grafen Arnold von Hückeswagen deren gesamtes Stammgut an der oberen Wupper mitsamt der Burg abzukaufen und dem sich herausbildenden bergischen Territorium einzuverleiben.
Am 2. Januar 1250 stiftet Graf Adolf IV. mit ihrer Zustimmung ein Jahrgedächtnis für seine Eltern Herzog Heinrich IV. von Limburg und Irmgard von Berg in der Abtei Altenberg. Um die Stiftung rechtlich zweifelsfrei abzusichern, siegeln neben Adolf seine Gemahlin Margarethe und sein Bruder Walram von Limburg.
Während Graf Adolf sein Reitersiegel benutzte, dessen Rücksiegel jetzt den doppeltgeschwänzten und gekrönten Löwen zeigt, bediente sich Margarethe eines Standbildsiegels mit der Umschrift S(IGILLUM) MARGARETE UXOR(IS) ADOLFI FILI(I) DUC(IS) DE LY(M)B(ORC), die sie noch nicht „Gräfin von Berg“ nennt, sondern statt dessen „Ehefrau Adolfs, des Sohnes des Herzogs von Limburg“.
Die vor einem Hintergrund aus Lilien in einem Rautenmuster auf einem Postament stehende und mit einem enganliegenden Gewand und pelzgefüttertem Mantel bekleidete Sieglerin hält in der rechten Hand eine Lilie, mit der linken greift sie in die Tasselriemen.
Bis Anfang 1268 trat Margarethe noch mit einer Vielzahl von Rechtsgeschäften urkundlich als COMITISSA DE MONTE an der Seite ihres Sohnes auf. Danach zog sie sich auf ihren Witwensitz Hückeswagen zurück. Sie starb hoch betagt 1304.
2.2.4.
Margarethe von Hochstaden, Ehefrau Graf Adolfs IV. von Berg, Mutter Graf Adolfs V. und Wilhelms I. von Berg, 20. September 1303 (†1304)
v.li. Reitersiegel Gf. Wilhelms I. von Berg, Falkenjagdsiegel der Margarethe von Hochstaden, Siegel des Konrad von Berg, Bruder Wilhelms, und Falkenjagdsiegel der Irmgard von Kleve, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Leinen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Abtei Altenberg Urkunden Nr. 271
Am 20. September 1303 befreien Graf Wilhelm von Berg, Bruder Graf Adolfs V., und seine Gemahlin Irmgard von Kleve die in ihrem Gebiet gelegenen Güter des Klosters Altenberg von bestimmten Abgaben und Diensten um ihres Seelenheils und das ihrer Vorfahren willen.
Diese vom Klerus beanspruchten Abgaben und Dienstfreiheit seiner Güter ist von den bergischen Grafen, wie ersichtlich, nicht ohne weiteres anerkannt worden, sondern wurde von ihnen entweder vertragsweise gewährleistet oder wie hier als besonderes Geschenk verliehen, gegen die Versicherung kirchlicher Leistungen, im Interesse des Seelenheils.
Margarethe bestätigte die Schenkung, gewiss nicht weniger um ihr Seelenheil besorgt als Sohn und Schwiegertochter. Ihr Falkenjagdsiegel hängt an exponierter zweiter Stelle nach dem Reitersiegel Wilhelms noch vor dem Siegel ihres zweitältesten Sohnes Konrad und dem ihrer Schwiegertochter Irmgard mit der Umschrift SIGILLUM MARGARETE COMITISSE DE MONTE.
2.4.1.
Elisabeth von Geldern, Gräfin von Berg, Gemahlin des Grafen Adolf V., 2. Mai 1292 (†1313 ۩ Kloster Gräfrath)
v.li. Reitersiegel Gf. Adolfs V. von Berg und Falkenjagdsiegel der Elisabeth von Geldern, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Pergamentstreifen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Berg Urkunden Nr. 62
Elisabeth war eine Tochter Graf Ottos II. von Geldern († 1271), eines der bedeutendsten und erfolgreichsten Territorialherren in den rheinischen Niederlanden, und dessen erster Frau Margarethe von Kleve. Von ihr ist nur wenig bekannt. Vor dem 10. Februar 1264 heiratete sie Graf Adolf V. von Berg, der sich mit dieser Eheschließung gegen mögliche Revanchebestrebungen des auf Burg Nideggen gefangen gesetzten Erzbischofs Engelbert II. von Köln abzusichern suchte. Zusammen mit Adolfs Mutter Margarethe urkundete sie vor Antritt seiner alleinigen Herrschaft Ende 1267. Anders als ihre Schwiegermutter wurde sie nicht an politischen Verfügungen beteiligt, besiegelte aber Verträge wie den vorliegenden, mit dem sie und ihr Mann im Mai 1292 eine Mühle verkauften.
Wie Margarethe von Hochstaden wählte sie ein Falkenjagdsiegel mit der Umschrift SIGILLUM ELYSABETH COMITISSE DE MONTE und nicht das bei den geldrischen Frauen übliche Bildnissiegel.
Das Motiv zeigt Elisabeth in hochfliegendem Mantel mit Kapuze. Sie reitet auf einem nach rechts gehenden Pferd mit schmaler gezaddelter Satteldecke. Sie trägt auf der linken Hand einen Falken, mit der rechten führt sie die Zügel. Sie wird von zwei Hunden begleitet. Auch bei dem Rücksiegel, dessen Umschrift SIGILLUM SECRETI MEI lautet, hielt sie sich mit der Burg an das Vorbild ihrer Schwiegermutter. Sie starb 1313 und wurde neben ihrem Ehemann im Kloster Gräfrath beigesetzt.
4.1.7.
Großes Stadtsiegel von Düsseldorf, 1303
Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Pergamentstreifen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Stift Düsseldorf Urkunden Nr. 14, v.li. Großes Stadtsiegel von Düsseldorf, Siegel des Schöffen Hildebrand de Monte (fehlt), Schöffe Conrad de Salice, Henricus Rumpolt, Bürgermeister (magister civium) mit einem Schiff im Wappenfeld. Die restlichen vier Siegel fehlen.
Das Siegel der neuen Stadt Düsseldorf ist erstmals an einer Urkunde des Jahres 1303 überliefert, aber sicherlich schon bei der Stadterhebung oder im Anschluss an sie entstanden. Es ist bedeutend kleiner als die Siegel der drei ältesten bergischen Städte Wipperfürth, Lennep und Ratingen. Das bedeutet, dass der Siegelstecher dieser drei Städte 1288 offenbar nicht mehr lebte.
Am 5. Dezember 1303 bezeugen Bürgermeister und Schöffen der Stadt, dass der Kleriker Heinrich dem Stift für sein Seelenheil ein Haus in Düsseldorf geschenkt hat, das ihm zuvor seine Eltern Gottschalk von Derendorf und Bela übertragen haben. Im Siegelfeld des von ihnen verwendeten Stempels findet sich eine kleine Kirche, die in der Mitte von einem dreistöckigen Turm mit kurzer spitzer Haube überragt wird. An ihn lehnen sich zu beiden Seiten einstöckige Gebäude an. Den geistlichen Charakter des Gebäudes bezeugen die drei Kreuze sowohl auf dem Turmhelm wie auf den Dachfirsten der Anbauten. Die Kirche war der einzige und wohl aufwendigste Steinbau, weshalb man ihr Bild in das Siegel übernahm. Zugleich wurde auf diese Weise ihre herausragende Stellung für die Stadt deutlich gemacht.
Die Umschrift lautet S[IGILLU(M) OPI]DI DE DUSSILDORP. Das Rücksiegel zeigt den bergischen Löwen mit einem Turnierkragen und die Umschrift CONTRASIG(ILLUM) DE DUSSILDORP, d.h. Gegensiegel von Düsseldorf. Von den ursprünglich acht Siegelabdrücken sind neben dem Stadt– noch drei Schöffensiegel erhalten, die restlichen vier fehlen.
Mit seiner anspruchslosen Darstellung und seinem geringen Durchmesser erinnert das älteste Siegel Düsseldorfs an die bescheidenen Anfänge der Stadt, die erst ein Jahrhundert später ihren eigentlichen Aufschwung bis hin zur heutigen Großstadt nahm. Es wurde noch bis Mitte des 16. Jh. verwendet.
4.2.2.
Patronat und Präbenden des Stifts St. Lambertus in Düsseldorf, 1303
mit v.li. Transfix vom 27. August 1303 Siegel Gf. Wilhelms von Berg (fehlt), Siegel des Domkanonikers Konrad von Berg, Bruder Wilhelms, Siegel des Adolf von Windeck, Siegel des Dietrich von Eller d. Ä., Siegel des Dietrich von Eller d.Jg. - Siegel des Pfarrers und Dekans Reinhard zu Düsseldorf, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Pergamentstreifen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Stift Urkunden Nr. 13
Die mit der Freilassung des Erzbischof Siegfried von Köln erneut aufflammende Auseinandersetzung, der Tod des Erzbischofs und der Graf Adolfs V. 1296 mögen die Verwirklichung der Pläne des Grafen für sein Stift verhindert haben, so dass es erst seinem Nachfolger Wilhelm gelang, dessen Gründung zum Abschluss zu bringen.
Am 23. August 1303 einigten sich Gf. Wilhelm von Berg und die Ritter Dietrich der Ältere und Dietrich der Jüngere von Eller über ihre Anteile am Patronatsrecht und über die Vergabe der Präbenden am Düsseldorfer Stift. Dabei erhielten die von Eller für jede dritte frei werdende Kanonikerstelle das Besetzungsrecht, während das für die beiden anderen dem Grafen zustand.
Zum Stift, das offensichtlich erst von ihnen dotiert, d.h. ausgestattet worden ist, gehörte ein Dekan als Leiter der Gemeinschaft, der zugleich den Dienst an der Pfarrkirche versah, sowie vier oder fünf Kanoniker, die die Priesterweihe besaßen und den Dekan aus ihrer Mitte wählen sollten. Das Stift, wie es seit 1303 existierte, war winzig und an diesem Stand änderte sich zunächst wenig.
Die für die Stiftsgeschichte bedeutsame Urkunde besiegelten Graf Wilhelm von Berg vermutlich mit seinem Reitersiegel, das jedoch fehlt, sein Bruder Konrad von Berg, Domkanoniker zu Köln, dessen Siegel die Halbfigur eines Geistlichen mit einem Palmzweig in der Hand zeigt, Adolf Herr von Windeck, Neffe Graf Wilhelms mit einem Wappensiegel, das den gekrönten doppeltgeschwänzten Löwen im Siegelfeld aufweist, sowie die beiden Herren von Eller, Dietrich d.Ä. und Dietrich der Jg., beide ebenfalls mit einem Wappensiegel.
Der an die Urkunde mit Pergamentstreifen angehängte sogenannte Transfix vom 27. August 1303 beinhaltet die Zustimmung von Reinhard, Dekan und Pfarrer zu Düsseldorf, zu den Verfügungen der Patronatsherren, die er mit seinem Siegel bekräftigt. Es zeigt eine stilisierte Lilie, die Umschrift ist leider zerstört.
4.2.7.
Päpstliche Bestätigung der neuerlichen Fundierung des Stifts St. Lambertus in Düsseldorf, 1393
mit Einfügung der Urkunde Ebf. Friedrichs von Köln vom 12. Juli 1392, Tinte auf Pergament, Bleisiegel, Seide, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Berg Urkunden Nr. 803
Auf Bitten Herzog Wilhelms von Berg und seiner Gemahlin Anna von Bayern, die dem Papst ihre Schenkung an das Düsseldorfer Stift 1392 erläuterten, bestätigte Bonifaz IX. am 3. November 1393 die Erweiterung und Neudotation des Stifts Düsseldorf vom Vorjahr und damit gewissermaßen dessen zweite Gründung. Gleichzeitig reservierte er den Bittstellern und ihren Erben auch das Patronatsrecht, d.h. das Recht, Propst, Dekan, Thesaurar, Scholaster und Kantor sowie die Kanoniker und Altarrektoren zu benennen.
Als örtlicher Ordinarius hatte zunächst Erzbischof Friedrich von Köln mit Zustimmung des Kölner Domkapitels die fürstliche Stiftung am 12. Juli 1392 bekräftigt. Der Text wurde jetzt in die vorliegende päpstliche Bulle eingefügt. Bereits am 11. Juli hatte Erzbischof Friedrich eine entsprechende Urkunde ausgestellt, doch hat man nicht sie, sondern die interpolierte Fassung vom 12. Juli, die wohl anlässlich der Vorlage in Rom angefertigt wurde, für den Einschub in die päpstliche Bestätigung benutzt. Diese Fassung lag schon damals im herzoglich bergischen Archiv, wo sie auch immer geblieben ist, während die eigentliche Fundationsurkunde vom 11. Juli 1392 sich stets im Stiftsarchiv befand, wo sie heute noch liegt.
Die an der Urkunde hängende Bleibulle trägt die übliche Aufschrift P(A)P(A) BONIFATIUS IX auf der Vorderseite und die Köpfe der beiden Apostel S(ANCTUS) PA(ULUS) S(ANCTUS) PE(TRUS) auf der Rückseite.
4.2.10.
Reliquienkopf mit Reliquien des Heiligen Candidus oder Vitalis
Reliquienkopf mit Reliquien des Heiligen Candidus oder Vitalis, Aachen ? , um 1170, Bronze, neu vergoldet, gegossen, ziseliert, graviert, Augen Email, St. Lambertus, Düsseldorf
4.3.2.
Lewenhaus und Stiftsimmunität, 1396
v.li. an Pergamentpresseln Wappensiegel Hg. Wilhelms I. von Berg, Wappensiegel der Hgn. Anna von Berg und Sekretsiegel der Stadt Düsseldorf, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Pergamentstreifen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Stift Düsseldorf Urkunden Nr. 142
1392 erwarb das Stift in Düsseldorf sämtliche Grundstücke an dem Weg, der die Stadtmauer an der Düssel entlang vom alten Schloss bis ungefähr zum Lewenhaus führte. Vier Jahre später am 5. Februar 1396 befreiten Herzog Wilhelm von Berg und seine Gemahlin Anna von Bayern die Grundstücke von allen Abgaben und Diensten. Dazu schenkten sie dem Stift den zwischen den Grundstücken und der alten Stadtmauer gelegenen, bisher öffentlichen Weg, die angrenzende Mauer und das dahinter liegende Terrain zwischen dem Lewenhaus und der Burg mit dem Graben und dem Wall bis zur Düssel. Daraus sollte eine Immunität gebildet werden, die in etwa die Altestadt und der Düsselgraben sowie das Areal zwischen Lewenhaus und der ehemaligen Brücke vor der herzoglichen Burg begrenzten.
Diese Stiftsfreiheit, der Bereich um den heutigen Stiftsplatz mit der Lambertuskirche, war für die Stadt von großer Bedeutung. Der von der weltlichen Siedlung getrennte eigene Hoheitsbereich unterstand nicht dem Bürgermeister, sondern dem Dekan, der hier auch die richterliche Gewalt innehatte. Die innerhalb der Immunität Wohnenden blieben von sämtlichen bürgerlichen Lasten sowie von der Einquartierung verschont.
Besiegelt und damit rechtskräftig wurde die Schenkung von Herzog Wilhelm von Berg und seiner Gemahlin Anna von Bayern. Ihre Siegel zeigen im Geviert die Wappen von Jülich und Berg, den pfälzischen Löwen und die bayerischen Wecken, im Herzschild das Wappen von Ravensberg.
Die Umschriften lauten S(IGILLUM) WILH(ELM)I DE IULIACO DUCIS MONTEN(SIS) COMITIS DE RAVENSBERG und S(IGILLUM) ANNE DE BAVARIA DUCISSE MONTEN[(SIS) ET COMI]TISSE DE RAVENSBERG.
Außerdem beglaubigte die Stadt Düsseldorf mit ihrem Sekretsiegel die Transaktion. Es tritt zwischen 1386 und 1507 auf. Im Siegelbild zeigt es in kleinerem Format die Lambertuskirche, seine Umschrift lautet SECRETUM OPPIDANORUM DE DUSSELDORP, d.h. Geheimsiegel der Bürger von Düsseldorf.
4.4.2.
Festungsplan des Daniel Specklin von Düsseldorf, 1577 (1567)
Daniel Specklin, Tusche, Aquarell auf Papier, Generallandesarchiv Karlsruhe, Hausfideikomiss Planbände Nr. 17 Daniel Specklins (Düsseldorf fol. 17)
Die erste Erwähnung der Düsseldorfer Festung findet sich bei dem Straßburger Festungsbaumeister und Festungstheoretiker Daniel Specklin. Auf Bl. 16 enthält die von ihm verfasste „Archirectura von Vestungen“ einen Absatz über Düsseldorf.
Die älteste zeichnerische Darstellung Düsseldorfs weist der vorliegende Plan Specklins auf, der zu einer Sammlung von Plänen gehört, die der Straßburger Ingenieur auf seinen Reisen in die Niederlande 1567 und 1577 angefertigt hat.
Der Plan zeigt die Festungsumrisse, das Schloss und die Zitadelle aus der Vogelperspektive und trägt die Aufschrift „Deusseltorff in Land zu Bergen dem Herzog von Jülich, ist auff die Jülichsche Manier gebawen, doch hat das Castel vil verenderung“. Das Schloss ist korrekt in seinem baulichen Zustand zwischen 1548 und 1552 wiedergegeben, während das Festungspolygon nur als Planprojekt erscheint. Das Schloss bildet einen offenen Winkel aus dreistöckigen Flügeln, von Osten nach Westen und von Süden nach Norden. Bei der Verteidigungslinie längs des Rheins und auf der Südseite gegen das Kastell ist die mittelalterliche Befestigungsanlage noch vollständig erhalten.
Specklin hat während seiner Aufenthalte in den Niederlanden 1567 und 1577 den Bau der Festung Düsseldorf, wenn auch nur beratend beeinflusst. Das Zeugnis dieser Tätigkeit ist die vorliegende Handzeichnung, in der Specklin die Planungsabsichten des Düsseldorfer Baumeisters, Meister Johann, festgehalten hat.
4.5.2.
Anker im Schöffensiegel, 1348
v.li. Siegel des Johannes supra Montem, Siegel des Rutger, Sohn † Ropert, Schöffen, Tinte auf Pergament, Wachssiegel, Pergamentstreifen, Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Stift Düsseldorf Urkunden Nr. 60
Die Schöffen, die die täglichen Geschäfte erledigten, hängten zur Beglaubigung ihre Privatsiegel an die Urkunden.
Als die Eheleute Brant, Sohn des Hilbrand uppem Ufer und Mechtild, Bürger zu Düsseldorf, ihrem Mitbürger Ludwig Unter den Weiden am 31. Oktober 1348 eine Erbrente von sieben Schillingen aus ihrem Wohnhaus zu Düsseldorf verkauften und dieses Haus zum Pfand setzten, bezeugten auf ihren Wunsch hin die Schöffen Johannes von Berge und Rutger, Sohn des †Ropert, die Transaktion.
Schon 1303 finden wir im Siegel des Hildebrands von Berge einen senkrecht stehenden Anker, die Arme mit den Widerhaken oben. Später fügte man zur Unterscheidung von anderen Zweigen der Familie ein Beizeichen, einen Schiffshaken, hinzu. Im Siegel des Johann von Berge 1335 liegen beide Figuren nach Art des Andreaskreuzes übereinander, der Anker schräg nach oben gestellt. Die Umschrift lautet S(IGILLUM) IOHANNES [DE MONTE].
Der Schöffe Rutger, Sohn des †Ropert, hingegen benutzte im Siegel einen Schild mit senkrecht stehendem Anker, dessen Arme unten sind, ohne jedes Beizeichen. Die Umschrift S(IGILLUM) R[UTGERUS] DE DUSSELDORP zeigt, dass er der Familie von Düsseldorf angehörte.